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Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hierfür muss zu Beginn des Quartals Ihre Versichertenkarte eingelesen werden.
Bei Privat Krankenversicherten (+Beihilfe) richtet sich die Honorierung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ). Bei einer Indikation für Psychotherapie werden in der Regel die Kosten von der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe übernommen, abhängig vom abgeschlossenen Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfestelle, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden können.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Therapiekosten als Selbstzahler zu tragen. Als Honorargrundlage gilt hier die aktuell geltende Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
Bei Fragen zu Terminvergabe oder sonstigen Fragen rund um mein Behandlungsangebot kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter der angegebenen Nummer in meiner Sprechzeit!
Ich freue mich darauf, Sie bald in meiner Praxis persönlich begrüssen zu dürfen!
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